Das Steuersparmodell für Ihre Altersversorgung
Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht die Riesterförderung in Anspruch nehmen können, ist die Rüruprente die einzige Möglichkeit, sich eine staatlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Aber auch Angestellte und Beamte mit einer hohen Steuerlast, profitieren von der attraktiven Steuerersparnis.
Wichtige Zusatzinformationen
Im Jahr 2024 sind bis 27.565,– Euro für Ledige und für Verheiratete 55.130,– Euro staatlich gefördert.
Die Höhe der jährlichen Einzahlungen können Sie von Ihrer individuellen Situation abhängig machen.
Auch die Einzahlungsintervalle bestimmen Sie selber: monatlich, 2-3 mal pro Jahr oder zum Jahresende.
Auf die Erträge fällt keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% sowie Solidaritätszuschlag an.
- Eine Auszahlung ist nur als lebenslange Rente möglich.
- Die Ansprüche sind nicht: vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.
- Die Besteuerung findet erst bei Auszahlung der Rente statt. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Jahr des ersten Rentenbezugs.
- Die Rente kann ganz flexibel ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Steuern sparen und Angebote vergleichen
Wie Sie das max. Steuersparpotenzial der Rüruprente voll ausschöpfen und welches Angebot Ihnen die besten Konditionen bietet, das zeigen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.